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Erste Maßnahmen im Trauerfall

Nach Eintritt eines Todesfalles sind abhängig davon, wo dieser eintritt, durch die Angehörigen einige Maßnahmen zu treffen:

Zuhause

Der SPRENGELARZT (Totenbeschauer) ist zu verständigen. Über den Ärztenotdienst (Telefon 141) erfahren sie wer zuständig ist. Dieser wird dann innerhalb von 3 bis 12 Stunden die Totenbeschau durchführen.

Krankenhaus / Seniorenheim

der Sprengelarzt wird von der Anstaltsleitung verständigt bzw. die Totenbeschau/Obduktion wird im Krankenhaus durchgeführt.

Unfall / Auffindung

die anwesende Polizei sorgt für die Verständigung des zuständigen Sprengelarztes.

Informieren Sie uns

möglichst rasch. Rufen Sie uns einfach an, wir sind Ihnen dann mit der Koordination der notwendigen Maßnahmen behilflich.

Unser Service

Überführungen

Überführungen mit dem Bestattungswagen in ganz Österreich. Weltweite Rückholungen, Auslandsüberführungen einschließlich Koordination. Erledigung sämtlicher Formalitäten. Kostenabrechnungen mit Versicherungen…

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Bestattungsarten

Ein Überblick der möglichen Arten einer Bestattung von der Beerdigung über die Verabschiedung/Einäscherung bis hin zur Diamantbestattung…

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Produkte

Holzsärge – Vom schlichten Fichtensarg über Kiefer, Lärche, Zirbe, Eiche, bis hin zur aufwendig gefertigten massiven Truhe aus indischem Apfelholz. Individuell auf Ihren Verstorbenen abgestimmte Parte und Andenkenbilder. Inserate. Umfangreiche Auswahl an Urnen …

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Vorsorge

Immer mehr Menschen machen sich Gedanken wie sie für ihren eigenen Todesfall vorsorgen können. Der Todesfall eines nahen Verwandten ist ein trauriges Ereignis, welches ohne rechtzeitige Vorsorge zu finanziellen Belastungen führen kann …

Vorsorge