Bestattungsarten

ERDBESTATTUNG

kann in verschiedenen Grabarten erfolgen: Einzel-, und Familiengräber. Die Ruhefristen unterliegen der jeweiligen Friedhofsordnung (meist 10 Jahre und kann dann bei der zuständigen Friedhofsverwaltung verlängert werden). Bei der Errichtung des GRABDENKMALS müssen die Bestimmungen der Friedhofsordnung berücksichtigt werden, meist ist die Genehmigung der Friedhofsverwaltung – mit Planvorlage – einzuholen.

Unter GRUFTBESTATTUNG versteht man die Beisetzung eines Sarges in einer meist unterirdischen Kammer. Der Verstorbene wird dafür in einen verlöteten Metallsarg gelegt der zusätzlich in einen massiven Eichenholzsarg gegeben wird.

FEUERBESTATTUNG

Auch bei der Feuerbestattung erfolgt in den meisten Fällen eine Aufbahrung, die Trauerfeier mit Heiliger Messe und anstelle der Beisetzung auf dem Friedhof eine Verabschiedung in der Heimatgemeinde des Verstorbenen. Erst dann wird der Verstorbene zur Kremation überführt. Die Urne kann danach in einem bestehenden Grab, einer Urnennische oder mit besonderer Bewilligung der Gemeinde an einem geeigneten Ort, wie z.B. einer Gedenkstätte auf eigenem Grund beigesetzt werden.

Die röm.-kath. Kirche hat als Folge der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils den Begräbnisritus für Erd- und Feuerbestattungen gleichgestellt. Feuerbestattungen dürfen nur unter Verwendung von Särgen stattfinden. Sargbeigaben, Bekleidung, die bei der Verbrennung die Umwelt oder die Einäscherungsanlage schädigen, sind nicht erlaubt. (z. Bspl. sollte ein Herzschrittmacher vor der Einäscherung unbedingt entfernt werden).

Jedem Sarg wird eine nicht brennbare nummerierte Keramikplatte beigelegt. Es wird jeweils nur die Kremation eines/einer Verstorbenen in einer Einäscherungskammer durchgeführt. Zur Aufnahme der Asche dient eine Aschenkapsel/Urne.

GEDENKSTÄTTE zu Hause

Trotz der bestehenden Friedhofspflicht besteht die Möglichkeit, die Urne eines verstorbenen Angehörigen nach Hause mitzunehmen. Die Zustimmung der Gemeinde und ein entsprechender Bescheid sind Voraussetzung. Der Antrag muss auf der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Der Bürgermeister ist erste und letzte Instanz.

NATURBESTATTUNG

Auf behördlich ausgewiesenen Flächen ist die Beisetzung der Urne in der Natur erlaubt. Das verstreuen der Asche ist aus Gründen der Pietät nicht erlaubt. Es fallen aber nach der Naturbestattung keine Kosten mehr für die Errichtung einer Grabstelle und der Grabpflege an. Unsere eigene Naturbestattungsfläche ist bei der Hirtenkapelle auf der Meislsteinalm

SEEBESTATTUNG

Diese ist eine Form der Feuerbestattung. Die Urne wird in der Ostsee, Nordsee oder in der Adria dem Meer übergeben. Die Seebestattung muss behördlich genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit dieser Urnenbeisetzung auf See beizuwohnen, die Beisetzungsstelle wird beurkundet.

EIN DIAMANT aus der Asche des Verstorbenen

Die Diamantbestattung setzt eine Kremierung (Einäscherung) des Verstorbenen voraus. Kremationsasche besteht zu ca. 30% aus Kohlenstoff. Der Kohlenstoff liegt zum Großteil in Verbindungen vor. Aus den durchschnittlich ca. 2 Kg. Kremationsasche eines Menschen können auf Wunsch mehrere Diamanten gefertigt werden. Da nicht die gesamte Asche zur Fertigung eines Diamanten benötigt wird, kann die verbleibende Asche auf herkömmliche Art beigesetzt werden.

Alternativ dazu kann die Asche aber auch im Trennungsverfahren komplett in den gasförmigen Zustand gebracht und in die Luft entlassen werden. Durch ein spezielles Trennungsverfahren wird der Kohlenstoff aus der Asche gelöst und in einem weiteren Schritt werden die natürlichen Entstehungsbedingungen von Diamanten simuliert. Unter enorm hohem Druck von 50000 bis 60000 Bar und einer Temperatur von 1500 bis 1700 Grad beginnt sich das Karbon zu verflüssigen und seine Struktur (d. h. den atomaren Aufbau) zu verändern.

Über einen Zeitraum von vier bis acht Monaten beginnen aus dem ursprünglichen „hexagonalen“ Karbon „oktogonale“ Diamant-Kristalle – im wahrsten Sinn des Wortes – „zu wachsen“. Je nach Fertigungsverfahren müssen dem Kohlenstoff Zusätze beigemischt werden. Dies trifft jedoch nicht auf alle Hersteller zu. Durch einen entsprechenden Schliff entsteht dann ein Erinnerungsdiamant, aus den sterblichen Überresten des geliebten Verstorbenen. Dabei sind verschiedene Schliffarten möglich.

Die übrige Asche kann im Prozess verbleiben oder wieder an die Bestattung zurück gesandt werden um sie beizusetzen.

Die Diamantbestattung gilt in verschiedenen Ländern als anerkannte Bestattungsart. Bei der Diamantbestattung empfiehlt sich zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu verfassen.

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