Leitfaden für den Trauerfall

Sterbeurkunde

Die Anzeige des Todes wird von uns beim zuständigen Standesamt (Sterbeort) eingebracht. Der Sterbefall/die Sterbeurkunde kann dann aber in jedem österreichischen Standesamt beurkundet/ausgestellt werden.

Für die Ausstellung sind beizubringen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Partners (wenn verwitwet), Scheidungsurteil, bei ausländischer Staatsbürgerschaft den Reisepass.

Sie benötigen die Sterbeurkunde unter anderem zur Vorlage beim Verlassenschaftsverfahren. Weiters zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für Pensionsanträge des Ehepartners des/der Verstorbenen, Beihilfen, bei Heirat von Kindern des/der Verstorbenen usw.

Kleidung

Bitte bringen sie uns die Kleidung des Verstorbenen mit (inkl. Unterwäsche). Schuhe sind nicht nötig.

Fotos

am Besten sie nehmen zusätzlich zu einem Porträt verschiedene Fotos mit, die wir dann individuell als Parten-Hintergrund oder für das Andenkenbild verwenden können. (zum Beispiel: Naturfotos, Bergfotos oder von einem Marterl,…)

Verlassenschaftsabhandlung

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, die Angehörigen werden vom zuständigen Notar vorgeladen. Mitzubringen sind folgende Unterlagen: Personaldokumente, Rechnungen über Bestattungskosten, Kosten des Grabmals, Kosten die durch die letzte Krankheit verursacht wurden usw. Die persönlichen Daten der nächsten Verwandten müssen zur Kenntnis gebracht werden und ist ein Testament vorhanden, dieses vorgelegt werden. Auch eine Vermögensaufstellung ist nach Möglichkeit vorzubereiten. In dringenden Fällen kann auch der Notar von den Erben selbst aufgesucht werden.

Weitere Infos und Notare finden Sie auf www.notar.at

Ausgaben für das Begräbnis

sowie Kosten für Grabgedenkzeichen können unter bestimmten Voraussetzungen im laufenden Finanzjahr als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Zuschuss zu den Bestattungskosten

gewähren unter bestimmten Voraussetzungen – Pensionskassen – Krankenkassen (nicht Gebietskrankenkasse) – Gewerkschaften – Vereine – Versicherungen. Anträge sollten so rasch als möglich eingebracht werden. Welche Unterlagen Sie im Einzelfall benötigen ist bei den betreffenden Stellen zu erfragen.

Witwen-/Witwer Pensionen

müssen beantragt werden. Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Personaldokumente beider Ehegatten (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Meldezettel)
  • Pensionsbescheid oder Pensionsauszahlungsabschnitt des Verstorbenen
  • Versicherungskarte

Versicherungen

Zur Behebung von fälligen Versicherungen benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Sterbeurkunde
  • Polizzen
  • Bestätigung über die letzte Beitragszahlung

Bedachtnahme auf bestehende Verträge

Auf Namen des/der Verstorbenen lautende Verpflichtungen müssen gelöst bzw. geändert werden, wie z.B. Rundfunk- u. Fernsehberechtigung – Telefon – Strombezug – Zeitungen – Mietverträge – Löschung von Daueraufträgen – Bausparverträge – Versicherungen usw… Auch zu diesen Punkten berät Sie das für Ihren Verlassenschaftsfall zuständige Notariat. www.notar.at

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